Verbraucherfreundliches neues Reiserecht

Vorfahrt für die Pauschalreise!
Am 1. Juli 2018 treten die neuen Regelungen zum Reiserecht in Kraft. Anlass ist die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie von 2015. Wie zumeist in neuerer Zeit wird dabei der Gesetzestext etwas länger, sprich aus bisher 13 Paragrafen (§§ 651a – 651m BGB) werden nunmehr 25 komplett neu formulierte Bestimmungen (§§651a – 651y BGB) sowie die Art 250-235 EGBGB.

Was auf den ersten Blick dazu verleiten könnte, über Bürokratie und Gesetzesflut zu jammern, ist auf den zweiten Blick ein nicht gar so unvernünftiger Schritt zu verbessertem Verbraucherschutz bei Pauschalreisen, auch wenn dies leider zu etwas mehr Bürokratie und Papierverbrauch führen wird.

Was das neue Reiserecht so mit sich bringt …

So werden Beratungen zukünftig verstärkt dokumentiert und der Reisende erhält vor Buchung bereits über ein vorgeschriebenes Formblatt eine ausführliche Belehrung über seine Rechte. (Wie dies im Falle von RuppertBrasil aussieht, können Sie sich hier ansehen). Daneben hat sich die Verjährungssituation verbessert und die Regeln zur Preisanpassung dahingehend geändert, dass diese, falls vereinbart, für beide Seiten gelten. Letzteres trifft uns und unsere Kunden kaum, da wir uns normalerweise keine Preisanpassungen vorbehalten und zu dem vereinbarten Reisepreis stehen, gleich, wie sich zwischen Buchung und Abreise Kerosinpreise oder Devisenkurse bewegen. Die Pflicht, einen Notfallrufnummerservice zu bieten, ist für uns nicht so neu – über die meisten unserer Agenturen vor Ort gibt es diesen seit Jahren. Neu ist vor allem, dass dieser Service nun auch in Deutschland rund um die Uhr vorhanden ist.

Wir werden in Umsetzung des neuen Rechts pünktlich zum 1. Juli neue Reisebedingungen veröffentlichen, die Sie ab dann online ansehen oder auch herunterladen können. Diese werden wir wie auch Einzelheiten der neuen Praxis nochmals gesondert erklären. Aber auch zu diesen vertraglichen Grundlagen ist zu sagen – formal ändert sich manches, inhaltlich ist in Deutschland auf Grund der schon früher bestehenden (verbraucherorientierten) gesetzlichen Regelungen die Auswirkung „übersichtlich“.

Am besten sehen Sie sich den folgenden kurzen Videofilm des Deutschen Reiseverband e.V. an, in welchem die wichtigsten Neuerungen in verständlicher Form erklärt werden.

Und was hält RuppertBrasil vom neuen Reiserecht?

Nach einem ersten Seufzer über die damit verbundene Arbeit – viel! Denn eigentlich freut uns, dass die neuen Bestimmungen deutlich die besonderen Qualitäten einer beim Veranstalter gebuchten Pauschalreise hervorheben. Durch die mit viel Beratung nach Ihren Wünschen zusammengestellte Pauschalreise erhalten Sie nicht nur einen in Ihrem Sinne optimierten Reiseverlauf. Nein, Sie haben zudem einen Ansprechpartner, der Sie nicht nur während der Reise betreut und den Sie immer erreichen können, sondern bei Problemen gibt es auch einen Haftungspartner für alle Einzelleistungen im Inland und Ihre Reise ist gegen etwaige Insolvenzen von Leistungsträgern gesichert. Insoweit kann man für die „schönste Zeit im Jahr“ schon von einem „Rundum-sorglos-Paket“ sprechen. „Günstige“ Internetangebote für Einzelleistungen in den jeweiligen Ländern werden sich schwer tun, auch nur annähernd ähnliche Sicherheit zu bieten. Und wer will schon seinen Urlaub auf Risiko gründen?!

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