Allgemeine Reisebedingungen 6/2019

Bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen, die allen Pauschalreisen zu Grunde liegen, die unter der Marke „RuppertBrasil – Das Reisebüro für Südamerika“ der Hajo Siewer Jet-Tours GmbH (im folgenden „RB“, „wir“) angeboten und veranstaltet werden, Ihre Aufmerksamkeit. Denn diese werden, falls wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (im folgenden auch „Kunde“, „Reisender“ „Sie“) und RB zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus. Die Reisebedingungen gelten nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise gebucht hat und/oder RB lediglich als Vermittler für andere Leistungsträger, z.B. andere Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften, auftritt, wobei der Kunde hierüber eine entsprechende andere Information erhält. In letzterem Fall gelten lediglich Ziffer II dieser Reisebedingungen und sonstige Regelungen im betreffenden Vertrag.

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN 6/2019

I. Abschluss des Reisevertrages

Für alle Buchungswege gilt:
1. Grundlage eines Reiseangebots sind die Reiseausschreibung von RB und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei der Buchung vorliegen.
2. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3. Die von RB gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
4. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, bietet der Kunde RB den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An das Angebot hält sich der Kunde gebunden, längstens allerdings 7 Tage.
a.) Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Reisebestätigung durch RB zustande. Eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung übermitteln wir Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auf Papier oder per Email), sofern Sie nicht bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform haben.
b.) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit RB bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist RB die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
5. RB weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

II. Sonderfall Vermittlung

1. Vermittelt RB ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme anderer Veranstalter oder einzelne Fremdleistungen wie Flüge, Mietwagen, Versicherungen etc. im Zusammenhang mit der Reise, so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den Bedingungen des fremden Vertragspartners, soweit diese einbezogen wurden.
2. Bei Vermittlung haftet RB nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst.

III. Zahlung

1. RB darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
2. Bei Vertragsabschluss leisten Sie gegen Aushändigung des Sicherungsscheines, wenn auch der Transatlantikflug Bestandteil der bei RB gebuchten Pauschalreise wurde, eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Reisepreises und in Höhe von 20%, wenn der Transatlantikflug nicht Bestandteil der gebuchten Pauschalreise ist. Den Restbetrag begleichen Sie bitte bis 31 Tage vor Abreise, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und ein eventuelles Rücktrittsrecht von RB aus dem in Ziffer VIII genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Sollten im Einzelfall auf Grund besonderer Vereinbarungen mit unseren Leistungsträgern frühere Vollzahlungen vereinbart werden, so erhalten Sie gleichzeitig mit der Zahlung auch die entsprechenden Reisedokumente.

IV. Preisänderung

1. RB ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die Voraussetzungen nach § 651f BGB dafür gegeben sind und sich nach Vertragsschluss eine oder mehrere der in § 651f Ziff.2 a)-c) BGB aufgezählten Positionen erhöht haben.
2. Dieses Recht besteht aber nur, wenn im Reisevertrag der Erhöhungsvorbehalt ausdrücklich aufgenommen wird und die Art und Weise der Berechnung der Preisänderungen geregelt ist. In diesem Fall kann der Kunde aber auch eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises nach der gleichen Berechnungsmethode verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der in § 651f Ziff.2 a)-c) BGB aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für RB führt. Soweit RB durch das Preissenkungsverlangen Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener und nachgewiesener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden.
3. RB muss dem Kunden eine begehrte Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes, spätestens jedoch am 21. Tag vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich unter Mitteilung der Berechnung mitteilen.
4. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8%, ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen bestimmen sich in diesem Fall Rechte und Pflichten nach § 651g BGB.

V. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn

1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von RB nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind RB vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. RB ist verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
2. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von RB gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn RB eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von RB zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber RB reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem RB nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer V.1. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte RB für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

VI. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten

1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber RB zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert RB den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann RB eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von RB zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von RB unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von RB ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch RB zu begründen ist. RB berechnet unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen folgende Entschädigungspauschalen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 30 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
4. RB behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit RB nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist RB verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
5. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die RB zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
6. Ist RB infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat sie unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung Zahlung zu leisten.
7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von RB durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie RB 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

VII. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung RB bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. RB wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

VIII. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

1. RB kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
2. Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde.
3. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat RB unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
4. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat RB unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

IX. Mitwirkungspflichten des Reisenden

1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat RB oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom RB mitgeteilten Frist erhält.
2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit RB infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
3. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von RB vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von RB vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel RB oder dem Reisenden mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von RB bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter von RB ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
4. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er RB zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von RB verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
5. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen
Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und RB können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich RB, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß vorstehendem Absatz innerhalb der genannten Fristen zu erstatten.

X. Beschränkung der Haftung

1. Die vertragliche Haftung von RB für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausghende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
2. RB haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der RB-Pauschalreise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
3. RB haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch RB ursächlich war.

XI. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

1. Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet RB, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
2. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist RB verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald RB weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss sie den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss RB den Kunden über den Wechsel informieren. Sie muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
3. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/air-safety-list_de.pdf

XII. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

1. RB wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn RB nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
3. RB haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass RB eigene Pflichten verletzt hat.

XIII. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://ruppertbrasil.de/datenschutzerklaerung.

XIV. Allgemeines

1. Information über Verbraucherstreitbeilegung
RB ist nicht gesetzlich verpflichtet, an einer außergerichtlichen Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen und behält sich im Einzelfall eine freiwillige Teilnahme vor. RB weist auf Grund gesetzlicher Vorgaben trotzdem auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
2. Gerichtsstand/Deutsches Recht
Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem RB die Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Diese Kunden können RB ausschließlich am Sitz von RB verklagen.
Für Klagen von RB gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von RB vereinbart.
3. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

– Ende der Reisebedingungen –

Diese Reisebedingungen sind seit 1. Juni 2019 bis auf weiteres in Kraft und ersetzen alle zeitlich vorgehenden Bedingungen. Hier können Sie die Bedingungen online ansehen und herunterladen.

Formblatt zur Unterrichtung bei einer Pauschalreise

Ab 1. Juli 2018 erhalten Sie vor Buchung einer Pauschalreise ein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes Formblatt mit einer Zusammenstellung Ihrer wichtigsten Rechte. Zudem können Sie dem Informationsblatt auch die Angaben zum Insolvenzversicherer Ihres Veranstalters entnehmen, von dem Sie den Sicherungsschein für Ihre gebuchte Reise erhalten. Das RuppertBrasil/Hajo Siewer-Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise können Sie hier einsehen und herunterladen.